Mediengestalter Bild und Ton Berufsunfähigkeitsversicherung | BU Angebote & Tipps 2025

Das Wichtigste in Kürze: Mediengestalter Bild und Ton Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Mediengestalter Bild und Ton bei gesundheitlichen Einschränkungen finanziell ab.
  • Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte seinen Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben kann.
  • Die Versicherung ist besonders wichtig, da Mediengestalter Bild und Ton auf ihre körperliche und geistige Leistungsfähigkeit angewiesen sind.
  • Die Höhe der Versicherungsleistung sollte individuell an die Bedürfnisse und finanziellen Verpflichtungen angepasst werden.
  • Es empfiehlt sich, die Berufsunfähigkeitsversicherung frühzeitig abzuschließen, da die Beiträge in jungen Jahren günstiger sind.
  • Vor Vertragsabschluss sollten die Versicherungsbedingungen genau geprüft und gegebenenfalls mit einem Experten besprochen werden.
Inhaltsverzeichnis

Mediengestalter Bild und Ton Berufsunfähigkeitsversicherung berechnen
Mediengestalter Bild und Ton BU – Berufsunfähigkeitsversicherung Angebote lassen sich von einem Berater schnell online berechnen und vergleichen

Der Beruf des Mediengestalters Bild und Ton

Als Mediengestalter Bild und Ton sind Sie für die Gestaltung von audiovisuellen Medienprodukten verantwortlich. Sie arbeiten in der Medienbranche und sind für die Umsetzung von Film- und Fernsehproduktionen, Werbespots, Musikvideos, Dokumentationen und anderen audiovisuellen Projekten zuständig.

Ihre Tätigkeitsfelder umfassen die Planung, Produktion und Postproduktion von Bild- und Tonmaterial. Sie arbeiten eng mit Regisseuren, Kameraleuten, Tontechnikern und anderen Fachleuten zusammen, um hochwertige und ansprechende Medieninhalte zu erstellen. Dabei setzen Sie verschiedene Techniken und Softwareprogramme ein, um Bild- und Tonmaterial zu bearbeiten, zu schneiden und zu optimieren.

Als Mediengestalter Bild und Ton haben Sie einen vielseitigen Verantwortungsbereich. Sie sind für die Auswahl und den Einsatz von Kameras, Mikrofonen, Beleuchtung und weiterem Equipment zuständig. Zudem kümmern Sie sich um die Gestaltung von Bildkompositionen, den Schnitt von Filmmaterial, die Bearbeitung von Tonaufnahmen und die Abstimmung von Bild und Ton.

Sie arbeiten mit verschiedenen Kunden, Geschäftspartnern und Produktpartnern zusammen, um deren individuelle Anforderungen umzusetzen. Dabei kann es sich um Filmproduktionsfirmen, Werbeagenturen, Fernsehsender oder andere Medienunternehmen handeln.

Für den Beruf des Mediengestalters Bild und Ton ist eine Ausbildung im Bereich Mediendesign, Filmproduktion oder vergleichbarem erforderlich. Oftmals wird auch ein Studium im Bereich Medienwissenschaften, Kommunikationsdesign oder ähnlichem vorausgesetzt.

  • Erstellung von Bild- und Tonkonzepten
  • Dreharbeiten und Aufnahmen vor Ort
  • Bearbeitung und Schnitt von Filmmaterial
  • Sounddesign und Audiobearbeitung
  • Qualitätskontrolle und Abnahme der finalen Medienprodukte

Der Beruf des Mediengestalters Bild und Ton kann sowohl angestellt als auch selbstständig ausgeübt werden. Als Angestellter arbeiten Sie in Medienunternehmen, Produktionsfirmen oder Werbeagenturen. Als Selbstständiger können Sie freiberuflich für verschiedene Auftraggeber tätig sein oder ein eigenes Medienunternehmen gründen.

Sie sollten auf jeden Fall daran denken, stets über aktuelle Trends und Entwicklungen in der Medienbranche informiert zu sein und sich kontinuierlich weiterzubilden, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Kreativität, technisches Verständnis und ein gutes Gespür für Ästhetik sind essenziell für den Erfolg als Mediengestalter Bild und Ton.

Insgesamt bietet der Beruf des Mediengestalters Bild und Ton vielfältige Möglichkeiten zur kreativen Entfaltung und beruflichen Entwicklung in der Medienbranche. Mit Leidenschaft und Engagement können Sie in diesem Beruf spannende Projekte realisieren und innovative Medieninhalte schaffen.

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediengestalter Bild und Ton sinnvoll?

Als Mediengestalter Bild und Ton sind Sie in der Medienbranche tätig und kümmern sich um die Gestaltung von audiovisuellen Medienprodukten. Dazu gehören beispielsweise die Produktion von Filmen, Videos, Werbespots oder Fernsehsendungen.

Im Rahmen Ihrer Berufsausübung können verschiedene Risiken bestehen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können, wie zum Beispiel:

  • Unfall beim Drehen von Filmmaterial
  • Schwere Gehörschäden durch den Umgang mit Ton-Equipment
  • Chronische Erkrankungen durch langanhaltendes Arbeiten am Computer

Diese Risiken können dazu führen, dass Sie Ihren Beruf als Mediengestalter Bild und Ton nicht mehr ausüben können und somit Einkommenseinbußen erleiden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen in solchen Fällen finanzielle Sicherheit, da sie im Falle einer Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente zahlt.

Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auseinanderzusetzen, um im Ernstfall abgesichert zu sein. Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist, um Ihren Lebensstandard im Falle einer Berufsunfähigkeit aufrechterhalten zu können. Beratung durch einen Versicherungsexperten kann Ihnen dabei helfen, die passende Versicherung für Ihren Beruf als Mediengestalter Bild und Ton zu finden.

Welche Berufsgruppen werden in der BU-Versicherung unterschieden und wie werden sie bewertet?

  • Gruppe 1 bzw. A: Akademiker, Ärzte, Ingenieure, Büroangestellte
  • Gruppe 2 bzw. B: Weitere Akademiker, Rechtsberufe
  • Gruppe 3 bzw. C: Handwerker, Techniker
  • Gruppe 4 bzw. D: Pflegeberufe, Berufe mit mittlerem Risiko
  • Gruppe 5 bzw. E: Risikoreiche Berufe wie Dachdecker, Lkw Fahrer

Die Einstufung in eine bestimmte Berufsgruppe hängt davon ab, wie risikoreich der Beruf bezüglich der Berufsunfähigkeit ist. Berufe mit viel körperlicher Tätigkeit und Unfallgefahr werden in höhere Gruppen eingestuft und zahlen daher auch höhere Beiträge. Akademiker, Ärzte und Ingenieure werden aufgrund ihrer geringen körperlichen Beanspruchung und hohen Fachkenntnisse in der Regel in die niedrigsten Gruppen eingestuft.

Ist der Beruf des Mediengestalters Bild und Ton risikoreich in Bezug auf Berufsunfähigkeit?

  • Der Beruf des Mediengestalters Bild und Ton wird in der Regel in die Berufsgruppe 3 bzw. C eingestuft.
  • Versicherungen schätzen diesen Beruf als eher weniger risikoreich ein, da er überwiegend im Büro stattfindet und keine hohe körperliche Belastung mit sich bringt.

Statistiken zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit für Mediengestalter Bild und Ton, berufsunfähig zu werden, im Vergleich zu anderen Berufen eher gering ist. Dennoch ist es wichtig, sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern, da unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheiten oder Unfälle jeden treffen können.

Wir würden Ihnen zudem auch noch empfehlen, bei der Auswahl einer Versicherungsgesellschaft darauf zu achten, wie diese den Beruf des Mediengestalters Bild und Ton einstuft und welche Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit angeboten werden. Es empfiehlt sich, eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die passende Absicherung für den eigenen Beruf zu finden.

Worauf Mediengestalter Bild und Ton bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten

Als Mediengestalter Bild und Ton ist es besonders wichtig, bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf bestimmte Kriterien zu achten, um im Falle einer Berufsunfähigkeit optimal abgesichert zu sein. Die Bedingungen einer BU-Versicherung sind von großer Bedeutung, daher sollte man als Mediengestalter Bild und Ton auf einige wichtige Aspekte, Klauseln und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) besonders Wert legen.

Einige der wichtigsten Kriterien bzw. Bedingungen, auf die Mediengestalter Bild und Ton bei ihrer BU-Versicherung achten sollten, sind:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Sie sollten auf jeden Fall daran denken, dass der Versicherer die versicherte Person nicht auf einen anderen Beruf verweisen kann, sondern nur der zuletzt ausgeübte Beruf zählt.
  • Umfangreiche Nachversicherungsgarantien: Es sollte die Möglichkeit bestehen, die Versicherungssumme zu verschiedenen Lebenspunkten anzupassen, wie z.B. bei Gehaltserhöhungen oder Familiengründung.
  • Rückwirkende Leistungen: Es sollte Leistungen auch ab Beginn der Berufsunfähigkeit geben, selbst bei verspäteter Meldung.
  • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit: Auch bei Pflegebedürftigkeit sollten Leistungen erbracht werden.
  • Weltweiter Versicherungsschutz: Sie sollten auf jeden Fall daran denken, dass der Versicherungsschutz weltweit gilt.
  • Verkürzter Prognosezeitraum: Ein verkürzter Prognosezeitraum von nur 6 Monaten sollte gelten, um schneller Leistungen zu erhalten.

Es ist außerdem ratsam, sich bei der Analyse und Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung von einem Versicherungsmakler beraten zu lassen, um die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen als Mediengestalter Bild und Ton optimal abzudecken. Ein professioneller Berater kann dabei helfen, die passende Versicherung mit den richtigen Bedingungen zu finden.

Wie hoch sind die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediengestalter Bild und Ton?

Die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung hängen grundsätzlich von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem das Eintrittsalter, die Höhe der BU-Rente, die Laufzeit des Vertrags und vor allem der Beruf des Versicherten. Personen, die in risikoreichen Berufen arbeiten, wie z.B. Mediengestalter Bild und Ton, müssen in der Regel höhere Beiträge für ihre BU zahlen.

Auch Hobbys können die Kosten beeinflussen. Wer in seiner Freizeit riskante Aktivitäten wie Motorrad fahren, Eishockey spielen oder klettern ausübt, kann mit höheren Beiträgen rechnen. Jeder Versicherungsanbieter bewertet diese und andere Hobbys unterschiedlich, daher können die Kosten je nach Anbieter variieren.

Bei BU Verträgen gibt es den Brutto- und den Nettobeitrag. Der Zahlbeitrag, den man monatlich zahlt, ergibt sich aus dem Bruttobeitrag abzüglich der Überschüsse der Gesellschaft. Diese kann den Zahlbeitrag jedoch bis maximal zum Bruttobeitrag erhöhen. Deshalb ist es wichtig, nicht nur auf den Zahlbeitrag zu achten, sondern auch auf den Bruttobeitrag als Höchst-Beitrag.

Versicherungsgesellschaften verwenden unterschiedliche Berufsgruppen für die Berufseinstufung, wodurch die Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung stark variieren können.

Hier sind einige Beispiele für monatliche Beiträge für Mediengestalter Bild und Ton:

AnbieterEintrittsalterHöhe der BU-RenteLaufzeit des VertragsMonatlicher Beitrag
Alte Leipziger301.500€65 Jahreab 55€
ARAG351.000€60 Jahreab 60€
Barmenia401.200€67 Jahreab 70€
Concordia251.800€60 Jahreab 50€

(Stand: 2025)

Bitte beachten Sie, dass es sich um Durchschnittswerte handelt und individuelle Berechnungen abweichen können. Die genauen Kosten hängen von der detaillierten Berufsangabe, der Ausgestaltung der Tätigkeit, der gesundheitlichen Situation und den Hobbys des Versicherten ab.

Weitere Anbieter mit guten Angeboten für Mediengestalter Bild und Ton sind unter anderem Bayerische, LV1871, Mannheimer, Nürnberger, Signal Iduna, und VPV.

Es empfiehlt sich, sich von einem Versicherungsmakler beraten zu lassen, um die passende Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden.

Mediengestalter Bild und Ton BU Angebote berechnen, vergleichen und beantragen

Mediengestalter Bild und Ton BU Beratung – Was sollte beachtet werden beim BU Antrag, Vertrag und im BU Leistungsfall?
Mediengestalter Bild und Ton Berufsunfähigkeitsversicherung - BeratungDer Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediengestalter Bild und Ton ist ein wichtiger Schritt, um sich gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abzusichern. Bei der Beantragung einer solchen Versicherung sollten Sie einige Punkte beachten. Zunächst müssen Sie einen Antrag bei einer Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl stellen. Dabei ist es wichtig, alle Gesundheitsfragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Achten Sie darauf, keine relevanten Informationen zu verschweigen, da dies im Leistungsfall zu Problemen führen kann.
  • Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen im Antragsformular vollständig und wahrheitsgemäß.
  • Prüfen Sie die Vertragsbedingungen und Leistungen der Versicherungsgesellschaft sorgfältig.
  • Vergleichen Sie verschiedene Angebote und lassen Sie sich bei Bedarf von einem Versicherungsmakler beraten.

Bei der Gesundheitsprüfung für die Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie in der Regel einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Dabei werden nur die Gesundheitsfragen im Fragebogen des Antrags berücksichtigt, und normalerweise ist keine ärztliche Untersuchung erforderlich. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre gesundheitlichen Angaben ein Problem darstellen könnten, können Sie eine anonyme Voranfrage bei den Versicherungsgesellschaften durchführen lassen.

  • Füllen Sie den Gesundheitsfragebogen wahrheitsgemäß und vollständig aus.
  • Bei Unsicherheiten können Sie eine anonyme Voranfrage bei den Versicherungsgesellschaften stellen.
  • Informieren Sie sich über eventuelle Risikoausschlüsse oder Beitragszuschläge.

Im Leistungsfall, wenn Sie berufsunfähig werden und Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie bestimmte Punkte beachten. Wir würden Ihnen zudem auch noch empfehlen, sich von Ihrem Versicherungsmakler bei der Beantragung der Leistung unterstützen zu lassen. Falls die Versicherungsgesellschaft Schwierigkeiten macht oder die BU-Rente nicht zahlen möchte, kann es hilfreich sein, einen spezialisierten Fachanwalt hinzuzuziehen.

  • Beantragen Sie die Leistung bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.
  • Lassen Sie sich idealerweise von Ihrem Versicherungsmakler unterstützen.
  • Ziehen Sie einen spezialisierten Fachanwalt hinzu, wenn nötig.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediengestalter Bild und Ton bietet Ihnen finanzielle Sicherheit, falls Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Durch sorgfältige Planung und Beratung können Sie sicherstellen, dass Sie im Leistungsfall die notwendige Unterstützung erhalten.

FAQ Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediengestalter Bild und Ton

1. Welche Risiken sind für Mediengestalter Bild und Ton mit Blick auf die Berufsunfähigkeit besonders relevant?

Als Mediengestalter Bild und Ton sind Sie täglich verschiedenen Risiken ausgesetzt, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können. Dazu gehören insbesondere:
– Psychische Belastungen durch enge Deadlines und hoher Arbeitsdruck
– Körperliche Belastungen durch langes Sitzen am Computer
– Unfälle am Arbeitsplatz, z.B. durch den Umgang mit technischem Equipment

Sie sollten auf jeden Fall daran denken, sich dieser Risiken bewusst zu sein und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um im Falle einer Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert zu sein.

2. Ab wann sollte ein Mediengestalter Bild und Ton eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Es empfiehlt sich, bereits zu Beginn Ihrer beruflichen Tätigkeit als Mediengestalter Bild und Ton eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Je früher Sie damit beginnen, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Zudem sind Sie so frühzeitig abgesichert, falls es zu einer Berufsunfähigkeit kommen sollte.

Eine BU-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung ist jedoch nur bis zu einem gewissen Alter möglich. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig Gedanken über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu machen.

3. Wie hoch sollte die BU-Rente für Mediengestalter Bild und Ton sein?

Die empfohlene BU-Rente für Mediengestalter Bild und Ton liegt normalerweise bei ca. 60 bis 80% des Nettoeinkommens. Diese Rentenhöhe sollte ausreichen, um Ihren Lebensstandard im Falle einer Berufsunfähigkeit aufrechtzuerhalten.

Sie sollten auf jeden Fall daran denken, Ihre individuelle Situation zu betrachten und gegebenenfalls eine Beratung durch einen Experten in Anspruch zu nehmen, um die passende Rentenhöhe für Sie zu ermitteln.

4. Gibt es spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungen für Mediengestalter Bild und Ton?

Ja, es gibt spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungen, die auf die Bedürfnisse von Mediengestaltern Bild und Ton zugeschnitten sind. Diese Tarife berücksichtigen die speziellen Risiken und Anforderungen des Berufs und bieten daher maßgeschneiderten Versicherungsschutz.

Wir würden Ihnen zudem auch noch empfehlen, sich bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediengestalter Bild und Ton von einem Versicherungsexperten beraten zu lassen, um eine passende Absicherung zu finden.

5. Kann die BU-Rente im Laufe der Zeit angepasst werden?

Ja, viele Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten die Möglichkeit, die BU-Rente im Laufe der Zeit anzupassen oder aufzustocken. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen von Nachversicherungsgarantien, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Absicherung bei steigendem Einkommen anzupassen.

Sie sollten auf jeden Fall daran denken, regelmäßig zu überprüfen, ob die vereinbarte BU-Rente noch ausreicht und gegebenenfalls eine Anpassung vorzunehmen, um im Falle einer Berufsunfähigkeit optimal abgesichert zu sein.

6. Welche Kriterien sind bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediengestalter Bild und Ton besonders wichtig?

Bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediengestalter Bild und Ton sollten Sie insbesondere auf folgende Kriterien achten:
– Berufsgruppeneinstufung: Stellen Sie sicher, dass Ihr Beruf korrekt eingestuft ist, um im Leistungsfall keine Probleme zu bekommen.
– Verzicht auf die abstrakte Verweisung: Wählen Sie einen Tarif, der auf die abstrakte Verweisung verzichtet, um im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht auf einen anderen Beruf verwiesen zu werden.
– Dynamik-Option: Entscheiden Sie sich für eine Dynamik-Option, um die BU-Rente regelmäßig an die steigenden Lebenshaltungskosten anzupassen.

Wir würden Ihnen zudem auch noch empfehlen, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich von einem Versicherungsexperten beraten zu lassen, um die passende Berufsunfähigkeitsversicherung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.

7. Was passiert im Leistungsfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediengestalter Bild und Ton?

Im Leistungsfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediengestalter Bild und Ton wird die vereinbarte BU-Rente ausgezahlt, sobald Sie berufsunfähig sind und die vereinbarten Kriterien erfüllen. Diese Leistung dient dazu, Ihren Lebensunterhalt im Falle einer Berufsunfähigkeit zu sichern.

Sie sollten auf jeden Fall daran denken, im Leistungsfall alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise fristgerecht bei der Versicherung einzureichen, um eine zügige Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten.

8. Kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediengestalter Bild und Ton auch bei psychischen Erkrankungen greifen?

Ja, eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediengestalter Bild und Ton kann auch bei psychischen Erkrankungen greifen, sofern diese zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führen. Psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen sind in vielen Fällen die Ursache für eine Berufsunfähigkeit in diesem Berufsfeld.

Sie sollten auf jeden Fall daran denken, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung auch psychische Erkrankungen abdeckt und im Leistungsfall die vereinbarte BU-Rente ausgezahlt wird, um Sie finanziell abzusichern.

9. Wie wirkt sich die Berufsunfähigkeit auf die Beitragszahlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediengestalter Bild und Ton aus?

Im Falle einer Berufsunfähigkeit müssen Sie in der Regel keine Beiträge mehr für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen. Die Beitragszahlung wird dann von der Versicherung übernommen, während Sie die vereinbarte BU-Rente erhalten.

Sie sollten auf jeden Fall daran denken, dass die Beitragszahlung im Leistungsfall ausgesetzt wird, um Ihre finanzielle Situation im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht zusätzlich zu belasten.

10. Wie erfolgt die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediengestalter Bild und Ton?

Die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediengestalter Bild und Ton erfolgt in der Regel online oder direkt bei einem Versicherungsmakler. Dabei müssen Sie verschiedene Gesundheitsfragen beantworten und gegebenenfalls ärztliche Unterlagen einreichen.

Sie sollten auf jeden Fall daran denken, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten und alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen, um eine reibungslose Antragsbearbeitung zu gewährleisten. Zudem sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen, um verschiedene Angebote zu vergleichen und das für Sie passende Versicherungsprodukt auszuwählen.


BerufsunfähigkeitsversicherungAutorin: Sophie
Sophie befasst sich seit vielen Jahren mit der Absicherung von Erwerbstätigkeit und Einkommen. Sie recherchiert regelmäßig nach den aktuellen Tarifen zum Schutz des Einkommens und der Arbeitskraft. Dazu zählen insebesondere Versicherungen gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, Grundfähigkeiten, schwere Krankheiten sowie Risikolebensversicherungen.


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